Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALESSANDRO International GmbH
für gewerbliche Kunden (Profi-Shop)
Die ALESSANDRO International GmbH (nachstehend „ALESSANDRO“ oder „Verkäufer“) bietet über die Webseite „www.alessandro-international.com/b2b“ Geschäftskunden über den auf dieser Website eingerichteten Gewerbekunden Shop (auch „Onlineshop“) die Möglichkeit, Kosmetikartikel sowie Bedarfs- und Einrichtungsgegenstände für Nagelpflege- und Kosmetikstudios („Waren“) zu bestellen. Für die hierzu mit Geschäftskunden geschlossenen Verträge gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“). Die AGB enthalten auch die gesetzlichen Vorabinformationen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle Verträge über den Verkauf von Waren zwischen ALESSANDRO:
ALESSANDRO International GmbH
Erkrather Straße 228a
40233 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der HRB 46433
USt-Identifikations-Nr.: DE 244805680
Telefon: +49 211 82 806 0
Telefax: +49 211 82 806 196
Internet: www.alessandro-international.com/b2b
E-Mail: info@alessandro.de
und Geschäftskunden (nachfolgend „Käufer“). Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder ALESSANDRO in Kenntnis von ihnen eine Leistung vorbehaltlos annimmt oder ausführt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen ALESSANDRO und dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Änderungen, Ergänzungen und sonstige Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Käufer gegenüber ALESSANDRO abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen) sowie für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die Geschäftsbeziehung gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unternehmer gem. § 14 Abs.1 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Registrierung als Kunde
(1) Der Käufer hat bei Besuch der Website oder nach Auswahl eines Produkts die Möglichkeit, sich durch Betätigen des Buttons „Anmelden“ mit seinem Benutzerkonto als Gewerbekunde anzumelden oder sich unter “Registrierung“ erstmals als Gewerbekunde registrieren zu lassen. ALESSANDRO prüft die Registrierung. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigung. Erst nach erfolgter Registrierung und Bestätigung durch ALESSANDRO, kann der Käufer seinen Einkauf im Online-Shop tätigen.
(2) Im Rahmen der Registrierung als Gewerbekunde und Erstellung des Benutzerkontos sind die personen- und unternehmensbezogenen Daten vollständig im dafür vorgesehenen Registrierungsformular für Neukunden anzugeben. Gleichzeitig erklärt der Kunde damit, dass er die weiteren Voraussetzungen (Gewerbeschein etc.) als gewerblicher Kunde erfüllt und die angebotenen Produkte und Dienstleistungen nur für sein Unternehmen erwirbt. Es besteht die Möglichkeit, den Gewerbenachweis nachzureichen oder direkt hochzuladen. Im Registrierungsvorgang besteht auch die Möglichkeit, eine persönliche Nachricht an ALESSANDRO zu verfassen.
Bevor das Registrierungsformular abgesendet wird, hat der Kunde die Möglichkeit, über den jeweiligen Link die „Datenschutzbestimmung“ sowie die „AGB“ einzusehen. Durch Aktivierung der dazugehörigen Checkbox erklärt er, dass er die Datenschutzbestimmung und die AGB gelesen hat und Anrufe und die Zusendung von Infomaterial per Post oder Email akzeptiert.
(3) Der Verkäufer verarbeitet die Kundendaten ausschließlich zur Durchführung von Anfragen oder Aufträgen und zur Pflege der laufenden Geschäftsbeziehung gemäß der angegebenen Datenschutzbestimmungen.
§ 3 Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss
(1) Die Produktangebote von ALESSANDRO in dem Online-Shop „www.alessandro-international.com/b2b“ sind eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, Produkte zu bestellen. Das Produktangebot kann ohne Vorankündigung durch ALESSANDRO geändert werden.
(2) ALESSANDRO kann Bestellungen des Käufers innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang annehmen. Die Annahme einer Bestellung ist für ALESSANDRO nur verbindlich, wenn sie durch gesonderte Bestätigung in Textform (einschließlich Fax und E-Mail) oder durch Absendung der Ware an den Kunden erfolgt.
(3) Alle Angaben von ALESSANDRO zu den Eigenschaften der Ware, die von ALESSANDRO in der Werbung, in Prospekten oder sonstigen Unterlagen gemacht werden, gelten nur als unverbindliche Hinweise und gehören nicht zur vereinbarten Beschaffenheit, sofern sie nicht ausdrücklich als Angabe zur Beschaffenheit in einem verbindlichen Angebot oder einer Bestellbestätigung von ALESSANDRO enthalten sind. Garantien, insbesondere Beschaffenheitsgarantien, sind für ALESSANDRO nur in dem Umfang verbindlich, in welchem sie in einem verbindlichen Angebot oder einer Bestellbestätigung von ALESSANDRO enthalten sind, ausdrücklich als "Garantie" oder "Beschaffenheitsgarantie" bezeichnet werden und die sich daraus für ALESSANDRO ergebenden Pflichten ausdrücklich festlegen.
§ 4 Preise, Zahlung, Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Die im Onlineshop genannten Produktpreise sind netto und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. etwaiger Versand- und Lieferkosten.
(2) Im Falle der Versendung der Ware durch ALESSANDRO berechnet ALESSANDRO Versandkosten für Verpackung, Fracht und Versicherung in Abhängigkeit des für die jeweilige Bestellung insgesamt anfallenden Netto-Kaufpreises ("Netto-Bestellwert") wie folgt: Bei einem Netto-Bestellwert - unter € 150,- werden Versandkosten in Höhe von € 6,95 berechnet; - ab € 150,- werden keine Versandkosten berechnet.
(3) Zahlungsbedingungen:
Der Käufer kann wahlweise auf Rechnung / per Lastschriftverfahren oder per PayPal bezahlen oder das Bezahlverfahren über Unzer (Visa, MasterCard) nutzen.
(a) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bankgebühren sind vom Käufer zu tragen. Ist der Lastschrifteinzug vereinbart (SEPA-Lastschriftmandat) zieht ALESSANDRO innerhalb von 4 Tagen ein. Der Käufer ist einverstanden, dass bei Lastschrifteinzug zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf maximal einen Tag vor Belastung verkürzt werden kann.
(b) Bei Zahlung mit PayPal wird der Käufer unmittelbar vor Absenden seiner Bestellung auf die Seite von PayPal geleitet und erteilt dort den Zahlungsauftrag. Der Käufer muss sich unter www.paypal.com dafür anmelden. Eine Zahlung erfolgt erst mit endgültiger Absendung der Bestellung. Es gelten die Nutzungsbedingungen von www.paypal.com.
(c) Bei der Nutzung des Bezahlverfahrens von „Unzer“ (im Folgenden: „Unzer-Bezahlverfahren“) kann der Käufer wählen, ob er per Visa bzw. MasterCard zahlen möchte. Zum Zwecke des Angebots des Unzer-Bezahlverfahrens arbeitet der Verkäufer mit der Unzer E-Com GmbH, Vangerowstraße 18, 69115 Heidelberg („im Folgenden Unzer“) zusammen. Ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und „Unzer“ wird hierdurch nicht begründet. Insoweit gilt: bereits mit Bestellung wird der Kaufpreis nach dem Abschluss der Legitimationsprüfung reserviert. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt jedoch erst mit Versand der bestellten Artikel; im Rahmen der Vorautorisierung kann der Verfügungsrahmen auf der Kreditkarte des Käufers eingeschränkt sein.
(4) Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrags auf dem von ALESSANDRO angegebenen Konto. Bei Zahlungsverzug kann ALESSANDRO Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ALESSANDRO vorbehalten.
(5) ALESSANDRO ist berechtigt, Forderungen gegen Besteller zur Refinanzierung an ein Factoring Unternehmen abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an das Factoring Unternehmen erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsschluss mitgeteilt.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 6 Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug
(1) Lieferungen sind nur an Lieferadressen in Deutschland, Österreich und Niederlande („Liefergebiet“) möglich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Die Lieferung für das Liefergebiet erfolgt ab Lager (in Taunusstein), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Der Verkäufer versendet die Ware stets auf Verlangen des Verkäufers an den vom Käufer genannten Bestimmungsort (Versendungskauf). Die Versandart (Versandwegweg, Wahl der Verpackung und des Transportunternehmens) unterstehen im Übrigen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers, sofern nicht durch den Käufer gegen Übernahme der hierdurch tatsächlich entstehenden Kosten anders verlangt.
Die Lieferung der Ware außerhalb des Liefergebiets erfolgt Ex Works (Incoterms 2020), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreiten eines von uns angegebenen Liefertermins oder einer von uns angegebenen Lieferfrist ALESSANDRO schriftlich zur Lieferung auffordern. Nach dem Zugang der schriftlichen Aufforderung kommt ALESSANDRO bei Verschulden in Lieferverzug.
(4) Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Solange der Käufer Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Lieferung nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen oder verschieben sich vereinbarte Liefertermine um einen entsprechenden Zeitraum.
(5) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
(6) Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die Ware nicht mit Ablauf der Lieferfrist oder an dem Liefertermin annimmt.
(7) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers im Zusammenhang mit der Lieferung, ist ALESSANDRO berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Als pauschale Entschädigung für die aus einer Nichtabnahme folgenden Lagerkosten kann ALESSANDRO 0,1% des Rechnungsbetrags für die gelagerte Ware pro Kalendertag der Lagerung, maximal jedoch 1% pro Kalendermonat berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(8) Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Käufer zumutbar sind, insbesondere wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine erheblichen zusätzlichen Kosten entstehen. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Sonderanfertigungen behält sich ALESSANDRO eine Mehr- oder Minderbelieferung bis höchstens 10% der Bestellmenge vor.
§ 7 Gefahrübergang, Versendung
(1) Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder Zerstörung der Ware geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über. Im Falle der Lieferung Ex-Works außerhalb des Liefergebietes erfolgt der Gefahrenübergang mit Bereitstellung der Ware an der Verladerampe des Lagers des Verkäufers (Taunusstein). Dies gilt auch für den Fall, dass ALESSANDRO gemäß § 4 Abs. 3 oder aufgrund einer Sondervereinbarung die Versendung oder die Frachtkosten übernimmt. § 6 Abs. 7 bleibt unberührt.
(2) Die Regelungen dieses § 7 gelten auch für Teillieferungen.
§ 8 Geistiges Eigentum, Eigentum, Eigentumsvorbehalt
(1) Produktbeschreibungen, Texte, Abbildungen, Fotos, Grafiken und Logos auf der Webseite von ALESSANDRO, in Katalogen oder sonstigen Unterlagen des Verkäufers sind geistiges Eigentum des Verkäufers oder dessen Kooperationspartnern oder es stehen ihnen die entsprechenden Nutzungsrechte daran zu. Der Käufer darf das geistige Eigentum nur nach vorheriger Zustimmung der Rechteinhaber in Textform gewerblich nutzen; dies betrifft insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung der in S. 1 genannten Elemente.
(2) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung verbleibt die Ware im Eigentum von ALESSANDRO. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, behält sich ALESSANDRO das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor.
(3) Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, ist ALESSANDRO berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ("Vorbehaltsware") nach Rücktritt vom betreffenden Kaufvertrag zurückzunehmen und zu diesen Zwecken die Geschäftsräume des Käufers während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Der Rücktritt erfordert im Falle des Zahlungsverzugs keine vorherige Fristsetzung. Nach Rücknahme und vorheriger Androhung ist ALESSANDRO zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.
(4) Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(5) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer etwaigen Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt, an ALESSANDRO ab. ALESSANDRO nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Unbesehen der Befugnis von ALESSANDRO, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. ALESSANDRO wird die Forderung nicht einziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt einer dieser Fälle vor, hat der Käufer ALESSANDRO unverzüglich schriftlich zu informieren; er ist auf Verlangen von ALESSANDRO verpflichtet, die Abtretung den Schuldnern bekannt zu geben sowie ALESSANDRO die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
(6) Im Übrigen ist dem Käufer eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen (z.B. drohende Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Käufer) auf das Eigentum von ALESSANDRO hinzuweisen und ALESSANDRO hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren.
(7) Jede Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets für ALESSANDRO. Wird die Vorbehaltsware mit fremden, nicht ALESSANDRO gehörenden Sachen verarbeitet, oder wird die Vorbehaltsware mit solchen fremden Sachen untrennbar vermischt oder verbunden, erwirbt ALESSANDRO das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts der Vorbehaltsware zu den fremden be- und verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung; für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung, insbesondere eine Vermischung, in der Weise, dass die Sache des Käufers dadurch als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Käufer ALESSANDRO anteilsmäßig Miteigentum und verwahrt so für ALESSANDRO das entstandene Allein- oder Miteigentum.
(8) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, wird ALESSANDRO Sicherheiten nach eigener Auswahl auf Verlangen des Käufers freigeben.
§ 9 Beschaffenheit, Mängelrechte, Rücknahme von Altgeräten
(1) Die gelieferte Ware kann aufgrund technischer Gegebenheiten insbesondere in Farbnuancen geringfügig von den Produktdarstellungen auf der Webseite von ALESSANDRO abweichen. ALESSANDRO ist berechtigt, Verbesserungen an Material und Ausführung vorzunehmen, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen von ALESSANDRO für den Käufer zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen, die den Wert des Produkts nicht mindern und den äußeren Eindruck des Produkts nicht wesentlich von der Abbildung abweichen lassen.
Soweit über die Beschaffenheit der Ware keine Vereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Feststellung, ob ein Mangel vorliegt, nach den gesetzlichen Regelungen (§ 434 Abs. 1 S. 2 und S. 3 BGB). Für Äußerungen Dritter (z. B. Werbeaussagen), die sich ALESSANDRO nicht zu Eigen gemacht hat, übernimmt ALESSANDRO keine Haftung.
(2) Voraussetzung für Mängelrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Der Käufer hat die empfangene Ware daher unverzüglich auf offensichtliche, erkennbare Mängel zu untersuchen. Rügen haben unter spezifischer Angabe des Mangels unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Erkennbare Mängel sind ALESSANDRO spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung anzuzeigen, versteckte Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung. Ansprüche wegen verspätet mitgeteilter Mängel sind ausgeschlossen. Handelsübliche oder geringfügige technische Abweichungen in Qualität, Form, Farbe, Größe, Gewicht, usw. berechtigen nicht zu Beanstandungen, ebenso wie geringfügige Änderungen durch Modell- und Produktionsumstellungen, wenn die Abweichungen und Änderungen im Einzelfall für den Käufer zumutbar sind (unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit). Die Kosten der Untersuchung der Ware trägt der Käufer. Mangelhafte Ware ist ALESSANDRO auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Schadenersatzansprüche im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ALESSANDRO sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Beschränkung gilt auch nicht, soweit ALESSANDRO im Einzelfall ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen und mit dem Käufer vereinbart hat. In diesem Fall richtet sich die Verjährungsfrist nach der jeweiligen Garantievereinbarung.
(4) Bei Mängeln der Ware kann ALESSANDRO nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. ALESSANDRO ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im Falle der Nachbesserung beginnt der verbleibende Teil der ursprünglichen Verjährungsfrist mit der Rückgabe der nachgebesserten Ware zu laufen. Dasselbe gilt im Falle der Ersatzlieferung.
(5) Erfüllungsort der Nacherfüllung ist bei ALESSANDRO (in Taunusstein). Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung der Ware an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Lieferort erhöhen. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Kosten für einen Ein- und Ausbau der Ware. ALESSANDRO ist berechtigt, derartige Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Der Käufer kann diese Kosten nur im Rahmen des Schadensersatzes nach § 10 geltend machen.
(6) Bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Das Recht zur Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
(7) Der Käufer trägt die angemessenen Kosten einer unberechtigten Geltendmachung von Mängelrechten. Das Gleiche gilt, wenn ALESSANDRO fälschlich Mängelrechte gewährt, ohne dazu verpflichtet zu sein und der Käufer ALESSANDRO zuvor dazu veranlasst hat.
(8) Weitere Mängel- oder Ersatzansprüche, gleich welcher Art, sind vorbehaltlich etwaiger nach Maßgabe von § 10 beschränkter Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
(9) Defekte Elektrogeräte können an unsere Firmenadresse zurückgesandt werden, um diese einer fachmännischen Entsorgung zuzuführen.
§ 10 Haftung
(1) ALESSANDRO haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, die Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder die den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken sowie Verpflichtungen deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
(2) In den Fällen des § 10 Abs. 1 ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Des Weiteren haftet ALESSANDRO nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden.
(3) In den Fällen des § 10 Abs. 1 beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Käufer von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des Käufers verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem den Schaden auslösenden Ereignis. Die Verjährung bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Mängeln richtet sich nach § 9 Abs. 3.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) wegen Vorsatz,
(c) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von ALESSANDRO,
(d) wegen arglistig verschwiegener Mängel,
(e) aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Haftungsregelung bzw. Verjährungsfrist) sowie
(f) aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Höhere Gewalt
(1) ALESSADNRO haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht worden sind, wie insbesondere bei Feuerschäden, Überschwemmungen, Erdbeben, Sturmschäden, Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien sowie die Betriebsstörungen und -schließungen aufgrund behördlicher Maßnahmen und Verfügungen zu deren Eindämmung, Schiffbruch, Vandalismus oder Sabotage, Bürgerunruhen, Aufstände, Kriege oder Kriegsbedingungen, behördliche Maßnahmen und Verfügungen ziviler oder militärischer Art zur Zuteilung oder Rationierung von Energie, Kraftstoffen Brennstoffen oder sonstigen Materials oder anderen unvorhersehbaren und unvermeidbaren Umständen, die ALESSANDRO nicht zu vertreten hat. Be- und Versorgungsschwierigkeiten, z.B. bei Material- oder Energiebeschaffung, gelten ebenfalls als höhere Gewalt, wenn und soweit der jeweilige Lieferant von ALESSANDRO seinerseits durch ein Ereignis der höheren Gewalt an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.
(2) Im Falle höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Lieferfristen oder verschieben sich vereinbarte Liefertermine jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, zu dem sich ALESSANDRO in Verzug befindet. ALESSANDRO verpflichtet sich, dem Käufer den Beginn und das voraussichtliche Ende solcher Ereignisse mitzuteilen. Dauert die Behinderung sechs Wochen oder länger, können beide Parteien vom betroffenen Kaufvertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten.
§ 12 Einhaltung von Vorschriften
(1) Der Käufer hat alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen, regulatorischen Anforderungen, gerichtlichen Entscheidungen und behördlichen Anordnungen, einschließlich der einschlägigen Exportkontroll-, Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen, einzuhalten. Der Käufer hat rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen einzuholen, insbesondere diejenigen, die zur Ein- und Ausfuhr, zum Weiterverkauf oder zur Nutzung der Ware erforderlich sind. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten hat der Käufer ALESSANDRO von Ansprüchen Dritter freizustellen.
(2) ALESSANDRO kann die Lieferung gegenüber dem Käufer zurückbehalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Käufer gegen § 12 Abs. 1 verstoßen würde oder wenn nicht alle erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen vorhanden sind und ALESSANDRO dies nicht zu vertreten hat.
§ 13 Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Käufer darf die ihm obliegenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALESSANDRO ganz oder teilweise abtreten. ALESSANDRO ist die Abtretung der ihr obliegenden Rechte und Pflichten, insbesondere an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG, erlaubt.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ALESSANDRO und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit nach dem Recht des jeweiligen Lageortes der Ware die Wahl deutschen Rechts unzulässig ist, gilt für die Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts das Recht des Lageortes.
(3) Erfüllungsort ist Taunusstein, soweit nicht anders vereinbart.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf; ALESSANDRO ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Dezember 2022