Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALESSANDRO International
GmbH
für gewerbliche Kunden (Profi-Shop)
Die
ALESSANDRO International GmbH (nachstehend „ALESSANDRO“ oder „Verkäufer“)
bietet über die Webseite „www.alessandro-international.com/b2b“ Geschäftskunden über den auf dieser Website eingerichteten
Gewerbekunden Shop (auch „Onlineshop“) die Möglichkeit, Kosmetikartikel sowie
Bedarfs- und Einrichtungsgegenstände für Nagelpflege- und Kosmetikstudios („Waren“)
zu bestellen. Für die hierzu mit Geschäftskunden geschlossenen Verträge gelten
folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“). Die AGB enthalten auch die
gesetzlichen Vorabinformationen.
§ 1
Geltungsbereich
(1) Die
AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle Verträge über den Verkauf
von Waren zwischen ALESSANDRO:
ALESSANDRO International GmbH
Erkrather Straße 228a
40233 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen
in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der HRB 46433
USt-Identifikations-Nr.:
DE 244805680
Telefon: +49 211 82 806 0
Telefax: +49 211 82 806 196
Internet: www.alessandro-international.com/b2b
E-Mail: info@alessandro.de
und
Geschäftskunden (nachfolgend „Käufer“).
Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen, insbesondere
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten auch dann nicht, wenn ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder ALESSANDRO in Kenntnis von ihnen
eine Leistung vorbehaltlos annimmt oder ausführt.
(2)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung
auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen ALESSANDRO und dem Käufer, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3)
Änderungen, Ergänzungen und sonstige Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für Erklärungen, die nach
Vertragsschluss vom Käufer gegenüber ALESSANDRO abzugeben sind (z.B.
Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen) sowie für die Aufhebung
dieses Schriftformerfordernisses selbst.
(4)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die Geschäftsbeziehung gegenüber
Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB und juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §
310 Abs. 1 BGB. Unternehmer gem. § 14 Abs.1 BGB ist jede natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen
oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Registrierung als Kunde
(1) Der Käufer hat bei Besuch der Website oder nach Auswahl
eines Produkts die Möglichkeit, sich durch Betätigen des Buttons „Anmelden“ mit
seinem Benutzerkonto als Gewerbekunde anzumelden oder sich unter “Registrierung“
erstmals als Gewerbekunde registrieren zu lassen. ALESSANDRO prüft die
Registrierung. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigung. Erst nach erfolgter
Registrierung und Bestätigung durch ALESSANDRO, kann der Käufer seinen Einkauf im
Online-Shop tätigen.
(2) Im Rahmen der Registrierung als Gewerbekunde und
Erstellung des Benutzerkontos sind die personen- und unternehmensbezogenen
Daten vollständig im dafür vorgesehenen Registrierungsformular für Neukunden anzugeben.
Gleichzeitig erklärt der Kunde damit, dass er die weiteren Voraussetzungen
(Gewerbeschein etc.) als gewerblicher Kunde erfüllt und die angebotenen
Produkte und Dienstleistungen nur für sein Unternehmen erwirbt. Es besteht die
Möglichkeit, den Gewerbenachweis nachzureichen oder direkt hochzuladen. Im
Registrierungsvorgang besteht auch die Möglichkeit, eine persönliche Nachricht
an ALESSANDRO zu verfassen.
Bevor das Registrierungsformular abgesendet wird,
hat der Kunde die Möglichkeit, über den jeweiligen Link die
„Datenschutzbestimmung“ sowie die „AGB“ einzusehen. Durch Aktivierung der
dazugehörigen Checkbox erklärt er, dass er die Datenschutzbestimmung und die
AGB gelesen hat und Anrufe und die Zusendung von Infomaterial per Post oder
Email akzeptiert.
(3) Der Verkäufer verarbeitet die Kundendaten
ausschließlich zur Durchführung von Anfragen oder Aufträgen und zur Pflege der
laufenden Geschäftsbeziehung gemäß der angegebenen Datenschutzbestimmungen.
§ 3 Angebot,
Bestellung und Vertragsabschluss
(1) Die
Produktangebote von ALESSANDRO in dem Online-Shop „www.alessandro-international.com/b2b“ sind eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer,
Produkte zu bestellen. Das Produktangebot kann ohne Vorankündigung durch
ALESSANDRO geändert werden.
(2)
ALESSANDRO kann Bestellungen des Käufers innerhalb einer Frist von zwei Wochen
ab Zugang annehmen. Die Annahme einer Bestellung ist für ALESSANDRO nur
verbindlich, wenn sie durch gesonderte Bestätigung in Textform (einschließlich
Fax und E-Mail) oder durch Absendung der Ware an den Kunden erfolgt.
(3)
Alle Angaben von ALESSANDRO zu den Eigenschaften der Ware, die von ALESSANDRO
in der Werbung, in Prospekten oder sonstigen Unterlagen gemacht werden, gelten
nur als unverbindliche Hinweise und gehören nicht zur vereinbarten
Beschaffenheit, sofern sie nicht ausdrücklich als Angabe zur Beschaffenheit in
einem verbindlichen Angebot oder einer Bestellbestätigung von ALESSANDRO
enthalten sind. Garantien, insbesondere Beschaffenheitsgarantien, sind für
ALESSANDRO nur in dem Umfang verbindlich, in welchem sie in einem verbindlichen
Angebot oder einer Bestellbestätigung von ALESSANDRO enthalten sind,
ausdrücklich als "Garantie" oder "Beschaffenheitsgarantie"
bezeichnet werden und die sich daraus für ALESSANDRO ergebenden Pflichten
ausdrücklich festlegen.
§ 4
Preise, Zahlung, Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Die
im Onlineshop genannten Produktpreise sind netto und verstehen sich zzgl. der
jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. etwaiger Versand- und
Lieferkosten.
(2) Im Falle der Versendung der Ware durch ALESSANDRO berechnet ALESSANDRO Versandkosten für Verpackung, Fracht und Versicherung in Abhängigkeit des für die jeweilige Bestellung insgesamt anfallenden Netto-Kaufpreises ("Netto-Bestellwert") wie folgt: Bei einem Netto-Bestellwert - unter € 150,- werden Versandkosten in Höhe von € 6,95 berechnet; - ab € 150,- werden keine Versandkosten berechnet.
(3) Zahlungsbedingungen:
Der Käufer kann wahlweise auf Rechnung / per Lastschriftverfahren oder per PayPal bezahlen oder das Bezahlverfahren über Unzer (Visa, MasterCard) nutzen.
(a) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bankgebühren sind vom Käufer zu tragen. Ist der Lastschrifteinzug vereinbart (SEPA-Lastschriftmandat) zieht ALESSANDRO innerhalb von 4 Tagen ein. Der Käufer ist einverstanden, dass bei Lastschrifteinzug zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf maximal einen Tag vor Belastung verkürzt werden kann.
(b) Bei Zahlung mit PayPal wird der Käufer unmittelbar vor Absenden seiner Bestellung auf die Seite von PayPal geleitet und erteilt dort den Zahlungsauftrag. Der Käufer muss sich unter www.paypal.com dafür anmelden. Eine Zahlung erfolgt erst mit endgültiger Absendung der Bestellung. Es gelten die Nutzungsbedingungen von www.paypal.com.
(c) Bei der Nutzung des Bezahlverfahrens von „Unzer“ (im Folgenden: „Unzer-Bezahlverfahren“) kann der Käufer wählen, ob er per Visa bzw. MasterCard zahlen möchte. Zum Zwecke des Angebots des Unzer-Bezahlverfahrens arbeitet der Verkäufer mit der Unzer E-Com GmbH, Vangerowstraße 18, 69115 Heidelberg („im Folgenden Unzer“) zusammen. Ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und „Unzer“ wird hierdurch nicht begründet. Insoweit gilt: bereits mit Bestellung wird der Kaufpreis nach dem Abschluss der Legitimationsprüfung reserviert. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt jedoch erst mit Versand der bestellten Artikel; im Rahmen der Vorautorisierung kann der Verfügungsrahmen auf der Kreditkarte des Käufers eingeschränkt sein.
(4)
Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in
Verzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des
Rechnungsbetrags auf dem von ALESSANDRO angegebenen Konto. Bei Zahlungsverzug
kann ALESSANDRO Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinssatzes verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt
ALESSANDRO vorbehalten.
(5) ALESSANDRO
ist berechtigt, Forderungen gegen Besteller zur Refinanzierung an ein Factoring
Unternehmen abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob
eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit
schuldbefreiender Wirkung nur an das Factoring Unternehmen erfolgen. Deren
Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsschluss mitgeteilt.
§ 5
Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der
Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 6
Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug
(1)
Lieferungen sind nur an Lieferadressen in Deutschland, Österreich und
Niederlande („Liefergebiet“) möglich, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart.
(2) Die
Lieferung für das Liefergebiet erfolgt ab Lager (in Taunusstein), wo auch der
Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Der
Verkäufer versendet die Ware stets auf Verlangen des Verkäufers an den vom
Käufer genannten Bestimmungsort (Versendungskauf). Die Versandart (Versandwegweg,
Wahl der Verpackung und des Transportunternehmens) unterstehen im Übrigen dem
pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers, sofern nicht durch den Käufer gegen
Übernahme der hierdurch tatsächlich entstehenden Kosten anders verlangt.
Die
Lieferung der Ware außerhalb des Liefergebiets erfolgt Ex Works (Incoterms 2020), sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart.
(3) Der
Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Der Käufer
kann vier Wochen nach Überschreiten eines von uns angegebenen Liefertermins
oder einer von uns angegebenen Lieferfrist ALESSANDRO schriftlich zur Lieferung
auffordern. Nach dem Zugang der schriftlichen Aufforderung kommt ALESSANDRO bei
Verschulden in Lieferverzug.
(4)
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Solange der
Käufer Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Lieferung nicht rechtzeitig
erfüllt, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen oder verschieben sich
vereinbarte Liefertermine um einen entsprechenden Zeitraum.
(5)
Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers –
vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine
Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in
dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer
gegenüber nicht nachkommt.
(6)
Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die Ware nicht mit Ablauf der
Lieferfrist oder an dem Liefertermin annimmt.
(7)
Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von
Mitwirkungspflichten seitens des Käufers im Zusammenhang mit der Lieferung, ist
ALESSANDRO berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Als pauschale Entschädigung für die aus
einer Nichtabnahme folgenden Lagerkosten kann ALESSANDRO 0,1% des Rechnungsbetrags
für die gelagerte Ware pro Kalendertag der Lagerung, maximal jedoch 1% pro
Kalendermonat berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(8)
Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Käufer zumutbar sind,
insbesondere wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt
ist und dem Käufer dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine erheblichen
zusätzlichen Kosten entstehen. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung
gestellt werden. Bei Sonderanfertigungen behält sich ALESSANDRO eine Mehr- oder
Minderbelieferung bis höchstens 10% der Bestellmenge vor.
§ 7
Gefahrübergang, Versendung
(1)
Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder Zerstörung der Ware geht mit Übergabe
der Ware an das Transportunternehmen, den Spediteur oder Frachtführer auf den
Käufer über. Im Falle der Lieferung Ex-Works außerhalb des Liefergebietes erfolgt
der Gefahrenübergang mit Bereitstellung der Ware an der Verladerampe des Lagers
des Verkäufers (Taunusstein). Dies gilt
auch für den Fall, dass ALESSANDRO gemäß § 4 Abs. 3 oder aufgrund einer
Sondervereinbarung die Versendung oder die Frachtkosten übernimmt. § 6 Abs. 7
bleibt unberührt.
(2)
Die Regelungen dieses § 7 gelten auch für Teillieferungen.
§ 8 Geistiges
Eigentum, Eigentum, Eigentumsvorbehalt
(1) Produktbeschreibungen,
Texte, Abbildungen, Fotos, Grafiken und Logos auf der Webseite von ALESSANDRO,
in Katalogen oder sonstigen Unterlagen des Verkäufers sind geistiges Eigentum
des Verkäufers oder dessen Kooperationspartnern oder es stehen ihnen die
entsprechenden Nutzungsrechte daran zu. Der Käufer darf das geistige Eigentum
nur nach vorheriger Zustimmung der Rechteinhaber in Textform gewerblich nutzen;
dies betrifft insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung, Verbreitung,
öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung der in S. 1 genannten Elemente.
(2) Bis
zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
verbleibt die Ware im Eigentum von ALESSANDRO. Besteht ein Kontokorrentverhältnis,
behält sich ALESSANDRO das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus
anerkannten Salden vor.
(3)
Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, ist
ALESSANDRO berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
("Vorbehaltsware") nach Rücktritt vom betreffenden Kaufvertrag
zurückzunehmen und zu diesen Zwecken die Geschäftsräume des Käufers während der
üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Der Rücktritt erfordert im Falle des
Zahlungsverzugs keine vorherige Fristsetzung. Nach Rücknahme und vorheriger
Androhung ist ALESSANDRO zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware
berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers
anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.
(4)
Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, angemessen zu
versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(5)
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle
Forderungen mit allen Nebenrechten aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich
ob diese vor oder nach einer etwaigen Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt,
an ALESSANDRO ab. ALESSANDRO nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Unbesehen
der Befugnis von ALESSANDRO, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der
Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. ALESSANDRO
wird die Forderung nicht einziehen, solange und soweit der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-
oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
Liegt einer dieser Fälle vor, hat der Käufer ALESSANDRO unverzüglich
schriftlich zu informieren; er ist auf Verlangen von ALESSANDRO verpflichtet,
die Abtretung den Schuldnern bekannt zu geben sowie ALESSANDRO die zur
Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen
auszuhändigen.
(6)
Im Übrigen ist dem Käufer eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen
und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen (z.B. drohende
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Käufer) auf das Eigentum von
ALESSANDRO hinzuweisen und ALESSANDRO hiervon unverzüglich schriftlich zu
informieren.
(7)
Jede Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer
erfolgt stets für ALESSANDRO. Wird die Vorbehaltsware mit fremden, nicht
ALESSANDRO gehörenden Sachen verarbeitet, oder wird die Vorbehaltsware mit
solchen fremden Sachen untrennbar vermischt oder verbunden, erwirbt ALESSANDRO
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts der
Vorbehaltsware zu den fremden be- und verarbeiteten Sachen zur Zeit der
Verarbeitung; für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die
Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung, insbesondere eine Vermischung, in der
Weise, dass die Sache des Käufers dadurch als Hauptsache anzusehen ist,
überträgt der Käufer ALESSANDRO anteilsmäßig Miteigentum und verwahrt so für
ALESSANDRO das entstandene Allein- oder Miteigentum.
(8)
Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 10% übersteigen, wird ALESSANDRO Sicherheiten nach eigener Auswahl auf
Verlangen des Käufers freigeben.
§ 9 Beschaffenheit,
Mängelrechte, Rücknahme von Altgeräten
(1)
Die gelieferte Ware kann aufgrund technischer Gegebenheiten insbesondere in
Farbnuancen geringfügig von den Produktdarstellungen auf der Webseite von
ALESSANDRO abweichen. ALESSANDRO ist berechtigt, Verbesserungen an Material und
Ausführung vorzunehmen, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen von
ALESSANDRO für den Käufer zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen, die den Wert
des Produkts nicht mindern und den äußeren Eindruck des Produkts nicht
wesentlich von der Abbildung abweichen lassen.
Soweit
über die Beschaffenheit der Ware keine Vereinbarung getroffen wurde, richtet
sich die Feststellung, ob ein Mangel vorliegt, nach den gesetzlichen Regelungen
(§ 434 Abs. 1 S. 2 und S. 3 BGB). Für Äußerungen Dritter (z. B. Werbeaussagen),
die sich ALESSANDRO nicht zu Eigen gemacht hat, übernimmt ALESSANDRO keine
Haftung.
(2) Voraussetzung
für Mängelrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach §
377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Der Käufer hat die
empfangene Ware daher unverzüglich auf offensichtliche, erkennbare Mängel zu
untersuchen. Rügen haben unter spezifischer Angabe des Mangels unverzüglich und
schriftlich zu erfolgen. Erkennbare Mängel sind ALESSANDRO spätestens innerhalb
einer Woche nach Lieferung anzuzeigen, versteckte Mängel spätestens innerhalb
einer Woche nach ihrer Entdeckung. Ansprüche wegen verspätet mitgeteilter
Mängel sind ausgeschlossen. Handelsübliche oder geringfügige technische
Abweichungen in Qualität, Form, Farbe, Größe, Gewicht, usw. berechtigen nicht
zu Beanstandungen, ebenso wie geringfügige Änderungen durch Modell- und
Produktionsumstellungen, wenn die Abweichungen und Änderungen im Einzelfall für
den Käufer zumutbar sind (unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit).
Die Kosten der Untersuchung der Ware trägt der Käufer. Mangelhafte Ware ist
ALESSANDRO auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
(3)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der
Ware.
Diese
Beschränkung gilt jedoch nicht für Schadenersatzansprüche im Falle einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ALESSANDRO sowie
bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist. Die Beschränkung gilt auch nicht, soweit
ALESSANDRO im Einzelfall ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der
Ware übernommen und mit dem Käufer vereinbart hat. In diesem Fall richtet sich
die Verjährungsfrist nach der jeweiligen Garantievereinbarung.
(4)
Bei Mängeln der Ware kann ALESSANDRO nach eigener Wahl Nacherfüllung durch
Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien
Sache (Ersatzlieferung) leisten. ALESSANDRO ist eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht. Im Falle der Nachbesserung beginnt der verbleibende Teil der
ursprünglichen Verjährungsfrist mit der Rückgabe der nachgebesserten Ware zu
laufen. Dasselbe gilt im Falle der Ersatzlieferung.
(5)
Erfüllungsort der Nacherfüllung ist bei ALESSANDRO (in Taunusstein). Ansprüche
des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind
ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung
der Ware an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Lieferort erhöhen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind die Kosten für einen Ein- und Ausbau der Ware.
ALESSANDRO ist berechtigt, derartige Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu
stellen. Der Käufer kann diese Kosten nur im Rahmen des Schadensersatzes nach §
10 geltend machen.
(6)
Bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, von dem
Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Das Recht zur
Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
(7)
Der Käufer trägt die angemessenen Kosten einer unberechtigten Geltendmachung
von Mängelrechten. Das Gleiche gilt, wenn ALESSANDRO fälschlich Mängelrechte
gewährt, ohne dazu verpflichtet zu sein und der Käufer ALESSANDRO zuvor dazu
veranlasst hat.
(8)
Weitere Mängel- oder Ersatzansprüche, gleich welcher Art, sind vorbehaltlich
etwaiger nach Maßgabe von § 10 beschränkter Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen.
(9) Defekte
Elektrogeräte können an unsere Firmenadresse zurückgesandt werden, um diese einer
fachmännischen Entsorgung zuzuführen.
§ 10
Haftung
(1)
ALESSANDRO haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit
es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Vertragswesentlich sind die Verpflichtung
zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von
Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder
Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, die Schutz- und
Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des
Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder die den Schutz von Leib oder Leben
von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor
erheblichen Schäden bezwecken sowie Verpflichtungen deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
(2)
In den Fällen des § 10 Abs. 1 ist die Haftung jedoch auf den typischen
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Des Weiteren haftet ALESSANDRO nicht für
entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden.
(3) In den Fällen des § 10 Abs. 1 beträgt die
Verjährungsfrist zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden
ist und der Käufer von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt
hat. Unabhängig von der Kenntnis des Käufers verjährt der Anspruch drei Jahre
nach dem den Schaden auslösenden Ereignis. Die Verjährung bei
Schadensersatzansprüchen aufgrund von Mängeln richtet sich nach § 9 Abs. 3.
(4)
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung
(a)
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b)
wegen Vorsatz,
(c)
wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von
ALESSANDRO,
(d)
wegen arglistig verschwiegener Mängel,
(e)
aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie (diesbezüglich gilt
gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Haftungsregelung bzw.
Verjährungsfrist) sowie
(f)
aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11
Höhere Gewalt
(1) ALESSADNRO
haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen,
soweit diese durch höhere Gewalt verursacht worden sind, wie insbesondere bei
Feuerschäden, Überschwemmungen, Erdbeben, Sturmschäden, Streiks und
rechtmäßigen Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien
sowie die Betriebsstörungen und -schließungen aufgrund behördlicher Maßnahmen
und Verfügungen zu deren Eindämmung, Schiffbruch, Vandalismus oder Sabotage,
Bürgerunruhen, Aufstände, Kriege oder Kriegsbedingungen, behördliche Maßnahmen
und Verfügungen ziviler oder militärischer Art zur Zuteilung oder Rationierung
von Energie, Kraftstoffen Brennstoffen oder sonstigen Materials oder anderen
unvorhersehbaren und unvermeidbaren Umständen, die ALESSANDRO nicht zu
vertreten hat. Be- und Versorgungsschwierigkeiten, z.B. bei Material- oder
Energiebeschaffung, gelten ebenfalls als höhere Gewalt, wenn und soweit der
jeweilige Lieferant von ALESSANDRO seinerseits durch ein Ereignis der höheren
Gewalt an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.
(2)
Im Falle höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Lieferfristen oder verschieben
sich vereinbarte Liefertermine jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem
Zeitpunkt eintreten, zu dem sich ALESSANDRO in Verzug befindet. ALESSANDRO
verpflichtet sich, dem Käufer den Beginn und das voraussichtliche Ende solcher
Ereignisse mitzuteilen. Dauert die Behinderung sechs Wochen oder länger, können
beide Parteien vom betroffenen Kaufvertrag durch schriftliche Erklärung
zurücktreten.
§ 12
Einhaltung von Vorschriften
(1)
Der Käufer hat alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen, regulatorischen
Anforderungen, gerichtlichen Entscheidungen und behördlichen Anordnungen,
einschließlich der einschlägigen Exportkontroll-, Ausfuhr- und
Einfuhrbestimmungen, einzuhalten. Der Käufer hat rechtzeitig alle
erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen einzuholen, insbesondere
diejenigen, die zur Ein- und Ausfuhr, zum Weiterverkauf oder zur Nutzung der
Ware erforderlich sind. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten hat
der Käufer ALESSANDRO von Ansprüchen Dritter freizustellen.
(2)
ALESSANDRO kann die Lieferung gegenüber dem Käufer zurückbehalten, wenn der
begründete Verdacht besteht, dass der Käufer gegen § 12 Abs. 1 verstoßen würde
oder wenn nicht alle erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen
vorhanden sind und ALESSANDRO dies nicht zu vertreten hat.
§ 13
Allgemeine Bestimmungen
(1)
Der Käufer darf die ihm obliegenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von ALESSANDRO ganz oder teilweise abtreten. ALESSANDRO
ist die Abtretung der ihr obliegenden Rechte und Pflichten, insbesondere an
verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG, erlaubt.
(2)
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ALESSANDRO und dem Käufer gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit nach
dem Recht des jeweiligen Lageortes der Ware die Wahl deutschen Rechts
unzulässig ist, gilt für die Voraussetzungen und Wirkungen des
Eigentumsvorbehalts das Recht des Lageortes.
(3)
Erfüllungsort ist Taunusstein, soweit nicht anders vereinbart.
(4)
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf; ALESSANDRO
ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
(5)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen
im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit
vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Stand:
Dezember 2022